Kontakt/Impressum

Impressum der SawExpo

SawExpo Trenn- und Zerspanungstechnik Messen GmbH
Deilmannweg 8
41379 Brüggen

Telefon 02191 72599
Telefax 02191 72590

email: info@sawexpo.de

AGBs der SawExpo

1. Geltungsbereich
a) Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für die Anmietung von Standflächen und Teilnahmepakete durch Aussteller (im Folgenden: Vertragspartner) zur Messe Saw Expo in Friedrichshafen.
b) Diese Bedingungen sind Bestandteil aller unserer Angebote und Verträge auch in laufender Geschäftsverbindung und gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
c) Bedingungen des Vertragspartners verpflichten uns nicht, auch wenn wir sie nicht ausdrücklich zurückgewiesen haben. Frühere Allgemeine Vertragsbedingungen und sonstige Bedingungen von uns werden durch diese Bedingungen ersetzt, sofern nicht vertraglich ausdrücklich eine andere Vereinbarung mit dem Vertragspartner getroffen wurde, welche stets schriftlich zu erfolgen hat.

2. Vertragsabschluss
a) Die Bestellung erfolgt durch Einsendung der ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulare oder durch mündliche Bestellung. An ein Angebot ist der Vertragspartner drei Wochen ab Eingang bei uns gebunden.
b) Mit der Standbestätigung durch uns kommt der Mietvertrag mit dem Vertragspartner zustande.
c) Wird nach mündlicher Absprache und Standbestellung eine Standbestätigung erteilt, ist deren Inhalt Vertragsinhalt geworden. Etwaige Abweichungen hat der Vertragspartner, der Vollkaufmann ist, uns gegenüber innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu rügen.

3. Standmieten und Standpakete
Es gelten die auf dem Anmeldeformular angegebenen Preise. Jeder angefangene Quadratmeter wird auf den nächsten Quadratmeter aufgerundet. Träger und Säulen sind einbezogen.

4. Öffnungszeiten
Für Besucher in der Regel an den Messetagen Dienstag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Freitag 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Für Vertragspartner in der Regel von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr durchgehend. Änderungen vorbehalten.

5. Aufbau
In der Regel stehen dem Aussteller drei Aufbautage zur Verfügung. Die aktuellen Aufbauzeiten werden rechtzeitig in den Serviceunterlagen bekannt gegeben. Ein verlängerter Aufbau ist auf Antrag (bei der Messe Friedrichshafen) möglich. Zusatzkosten werden in Rechnung gestellt. Änderungen vorbehalten.

6. Abbau
In der Regel Beginn nach Messeende bis 22.00 Uhr und an den beiden darauffolgenden Tagen. Die aktuellen Abbauzeiten werden rechtzeitig in den Serviceunterlagen bekannt gegeben. Änderungen vorbehalten.

7. Platzierung
Wir sind bemüht, dem Vertragspartner die unter Artikel 2 vorläufig vorgesehene Fläche zur Verfügung zu stellen. Im Interesse einer optimalen Einteilung der Ausstellung können wir dem Vertragspartner jedoch eine andere Fläche der gleichen Qualität, Kategorie und Größe zuteilen.

8. Standgestaltung / Überlassung der Standausstattung
a) Um einen guten Gesamteindruck sicherzustellen, haben wir für die Standgestaltung Richtlinien festgelegt, die für den Vertragspartner verbindlich sind; diese Standbaurichtlinien sind Bestandteil dieses Vertrages. Diese finden Sie unter: https://www.messe-friedrichshafen.de/assets/projects/mfn/pdf/de/teilnahmerichtlinien/ Technische-Richtlinien_Messe-Friedrichshafen-GmbH.pdf
b) Standbau, Standgestaltung und Standsicherheit obliegen dem Vertragspartner. Sie haben dem geltenden Recht sowie den Technischen Richtlinien des Messestandortes zu entsprechen.
c) Präsentationen bzw. Vorführungen, gleich welcher Art, das Aufstellen von Exponaten sowie das Verteilen von Werbematerial dürfen nur auf dem Stand erfolgen und müssen so angeordnet sein, dass visuelle, akustische und sonstige Belästigungen anderer, insbesondere der benachbarten Stände, sowie Behinderungen auf den Stand- und Gangflächen nicht entstehen.
d) Bei Zuwiderhandlung gegen b) und c) sind wir berechtigt, vom Vertragspartner zu verlangen, den Verstoß abzustellen. Erfolgt das Abstellen nicht unverzüglich, stehen uns die Rechte aus Ziffer 17 b) zu. Ferner ist in diesem Falle eine Vertragsstrafe in Höhe des 10-fachen der Standmiete fällig.
e) Die Stände müssen während der Öffnungszeiten gemäß Ziffer 4 personell besetzt und mit Ausstellungsgut belegt sein.
f) Die mietweise Überlassung von Gegenständen an den Aussteller erfolgt durch Subanbieter nur für den vereinbarten Zweck (Benutzung am Messestand während der Dauer der Veranstaltung) und für die vereinbarte Zeit (Dauer der Veranstaltung einschließlich Auf- und Abbauzeit). Für selbstverschuldete Schäden/ Verluste am Mietgut haftet der Aussteller. Die Haftung des Ausstellers beginnt mit der Anlieferung am Stand und endet mit der Rückgabe oder Abholung durch den Standbaudienstleister, auch wenn der Aussteller den Stand schon vorher verlassen hat. Nicht zurückgegebenes Mietgut wird zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. Desgleichen wird auch bei Beschädigungen der Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. Vom Vertragspartner angebrachte Beklebungen sind vor der Rückgabe rückstandsfrei zu entfernen. Erfolgt dies nicht, gilt dies als Beschädigung.
g) Jeglicher Hand- oder Direktverkauf ? insbesondere von Ausstellungsware oder Messemustern ? ist untersagt. Hand- oder Direktverkauf ist jede entgeltliche Abgabe von Ware und jede Erbringung von Dienstleistung seitens des Ausstellers auf dem Messegelände. Die Abgabe ist nur ohne Entgelt gestattet. Für Verlage gelten andere Regeln, die bei uns erfragt werden können.

9. Technische Leistungen
Für die allgemeine Heizung, Kühlung und Beleuchtung sorgt der Veranstalter. Die Kosten für die Standinstallation von Wasser-, Elektro-, Telefonanschlüssen etc., die in Anspruch genommenen Dienstleistungen sowie Verbrauch werden dem Vertragspartner, sofern nicht im gebuchten Standpaket als inkludiert ausgewiesen, gesondert berechnet.

10. Zahlungsbedingungen
a) Die Standmiete ist in zwei Raten zu bezahlen. Die erste Rate von 30% wird dem Aussteller nach oder mit Zusendung der Standbestätigung in Rechnung gestellt und ist sofort fällig. Die zweite Rate von 70% wird frühestens drei Monate vor Veranstaltungsbeginn berechnet und ist ebenfalls sofort fällig. Das Marketingpaket ist mit der Vertragsunterzeichnung fällig.
b) Rechnungen über sonstige Lieferungen und Leistungen, die gesondert in Auftrag gegeben werden, sind ab Rechnungsdatum sofort fällig. c) Im Falle des Verzuges gilt der gesetzliche Zinssatz in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem zum Zeitpunkt des Verzugseintritts geltenden Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).
d) Für jede Mahnung nach Verzugseintritt gegenüber dem Vertragspartner sind wir berechtigt, eine Mahnpauschale von ? 8,00 zu verlangen. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur ein solcher entstanden ist, der wesentlich niedriger als diese Pauschale ist.

11. Vorbehalte
a) Wir sind berechtigt, die Ausstellung bei Vorliegen von nicht durch uns verschuldeten zwingenden Gründen (z. B. Arbeitskampf, Pandemie, Wetterlage, Krieg etc.) und höherer Gewalt zu verlegen, zu kürzen, ganz oder teilweise zu schließen oder abzusagen. Das Marketingpaket gilt mit der Vertragsunterzeichnung als gekauft und geliefert. 8% der Standmiete können wir über das Marketingpaket hinaus als Unkostenbeitrag bei Absage der Veranstaltung einbehalten.
b) Zeichnet sich nach unseren Erfahrungen ab, dass die Messe mangels ausreichender Ausstellungsbeteiligung bzw. aufgrund unerwartet schwachen Besucherinteresses nicht den gewünschten Erfolg für die Aussteller haben kann, können wir die Messe absagen. Die entsprechende Erklärung muss dem Vertragspartner sechs Wochen vor dem geplanten Ausstellungsbeginn zugehen. Bei fristgerechter Absage sind wir weder aufwands- noch schadensersatzpflichtig.
c) Bei Absage der Messe haben wir vom Vertragspartner etwa geleistete Anzahlungen unverzüglich an diesen zurückzuzahlen. Das gilt nicht für das Marketingpaket und die unter a.) genannten 8% der Standmiete.

12. Reklamationen
a) Offensichtliche Sachmängel sowie Fehlen oder Wegfall zugesicherter Eigenschaften hat der Vertragspartner so rechtzeitig zu rügen, damit wir Abhilfe schaffen können.
b) Nur wenn wir nicht binnen zumutbarer Frist Abhilfe geschaffen haben, Abhilfe nicht möglich ist oder verweigert wird, kann der Vertragspartner nach seiner Wahl den Vertrag fristlos kündigen oder eine angemessene Herabsetzung der Vergütung verlangen.
c) Zahlungsansprüche wegen fristloser Kündigung oder Minderung verjähren innerhalb von sechs Monaten nach ihrem Entstehen, es sei denn, es liegt vorsätzliches Handeln vor.

13. Gesamthaftung und Haftung des Ausstellers
a) Wegen der Verletzung von Leben, Leib und Körper haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Wegen leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten ist unsere Haftung begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Letzteres gilt nicht, wenn die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten betroffen ist.
b) Soweit unsere Haftung nach dem Vorstehenden ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und sonstiger Erfüllungsgehilfen und Vertreter.
c) Der Aussteller haftet SawExpo GmbH für alle Schäden, die durch seine Ausstellungsbeteiligung entstehen und durch ihn zu vertreten sind, z. B. durch Nichtbeachtung behördlicher Verfügungen/Vorschriften sowie Anordnungen der Messe FN und Sawexpo. Der Aussteller haftet SawExpo auch für Schäden, die durch seine Standaufbauten oder seine Ausstellungsgüter verursacht werden. Die Abwicklung der Schäden an den Einrichtungen der Messe Friedrichshafen, insbesondere der Messehallen, erfolgt durch die Messe Friedrichshafen im Auftrag der SawExpo.

14. Untervermietung / Abtretungsverbot
a) Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, ohne unsere Erlaubnis den ihm zugewiesenen Stand ganz oder teilweise einem Dritten zum Gebrauch überlassen, insbesondere unterzuvermieten oder Aufträge für andere Firmen anzunehmen, es sei denn, bei dem Dritten handelt es sich um einen Mitaussteller (der am Stand des Vertragspartners mit eigenem Personal und eigenem Produktangebot auftritt). Der Vertragspartner hat uns über die Person des Dritten rechtzeitig schriftlich zu informieren. Der Vertragspartner haftet uns gegenüber voll für etwaige Verstöße des Dritten. Mitaussteller sind nur solche Firmen, die aus den Anmeldeunterlagen ausdrücklich schriftlich als Mitaussteller vom Vertragspartner genannt wurden.
b) Es ist dem Vertragspartner untersagt, etwaige Ansprüche gegen uns an Dritte abzutreten.

15. Aufrechnung / Zurückhaltung
Aufrechnungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt bei einem Vertragspartner, der Vollkaufmann ist.

16. Pfandrecht
Zur Sicherung unserer Forderungen behalten wir uns vor, das Vermieterpfandrecht auszuüben und das Pfandgut nach schriftlicher Ankündigung gem. den gesetzlichen Vorschriften verkaufen zu lassen.

17. Vorzeitige Beendigung des Mietvertrages
a) Eine vorzeitige Beendigung des Mietvertrages ist nur mit unserer Zustimmung möglich. Im Falle einer solchen vorzeitigen Beendigung des Mietvertrages bleibt der Vertragspartner uns gegenüber zur Zahlung der vollen vereinbarten Standmiete unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes statt der Leistung verpflichtet. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder nur ein solcher, der wesentlich niedriger ist als die vereinbarte Standmiete.
b) Wir haben u.a. das Recht, den Standmietvertrag fristlos zu kündigen, wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder ein nach der Rechtsordnung des Herkunftslandes des Vertragspartners vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet ist, oder wenn uns aufgrund des Verhaltens des Vertragspartners das Festhalten am Vertrag unzumutbar geworden ist. Unzumutbarkeit liegt z. B. dann vor, wenn sich der Vertragspartner mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber mit einem nicht unerheblichen Teil in Verzug befindet oder der Vertragspartner eine sonstige vertragliche Verpflichtung wiederholt verletzt. Im Falle der fristlosen Kündigung sind wir auch berechtigt, vom Vertragspartner den Ersatz des uns durch das Verhalten des Vertragspartners, das uns zur fristlosen Kündigung berechtigte, entstandenen Schadens zu verlangen.

18. Gegengeschäfte mit Fachverlagen
a) Ist ein Fachverlag Vertragspartner, so können wir uns vorbehalten, anstatt die übliche Standmiete zu verlangen, im entsprechenden Gegenwert in den Publikationen des Fachverlages Anzeigen zu schalten. Die Beteiligten berechnen sich ihre Leistungen gegenseitig und können mit den gegenseitigen Forderungen aufrechnen.
b) Sollte eine Veranstaltung, für die der Fachverlag gebucht hat, aus einem der in Ziffer 11 genannten Gründe nicht stattfinden, können wir die beim Fachverlag anlässlich der Veranstaltung bestellten Anzeigen schriftlich stornieren und werden dadurch von sämtlichen Gegenleistungsverpflichtungen für diese stornierten Bestellungen frei. Ist uns eine Stornierung der Anzeigenaufträge in diesen Fällen nicht mehr möglich, verpflichten wir uns, dem Fachverlag bei einer anderen Veranstaltung einen Stand im entsprechenden Gegenwert der nicht mehr stornierungsfähigen Anzeigen zur Verfügung zu stellen. Eine Bezahlung der Anzeigen hat jeweils nicht zu erfolgen.

19. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Remscheid, falls der Vertragspartner Kaufmann, oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Wir sind auch berechtigt, Ansprüche bei dem für den Sitz des Vertragspartners zuständigen Gericht geltend zu machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt davon unberührt.

20. Datenschutzbestimmung
Der Vertragspartner nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass wir im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes seine persönlichen Daten - soweit sie für die Bearbeitung der Geschäftsbeziehung mit uns anfallen - speichern, übermitteln, verändern und löschen. Eine Übermittlung der Daten erfolgt ausschließlich an die mit der Messeabwicklung beteiligten Firmen. Adresse, E-Mail-Adresse und die Betriebsangaben werden genutzt, um über folgende Veranstaltungen der SawExpo GmbH postalisch oder per E-Mail zu informieren. Der Vertragspartner ist jederzeit berechtigt, der werblichen Verwendung seiner Daten zu widersprechen.

21. Film-, Bild- und Tonaufnahmen
Die Messeleitung hat das Recht Film-, Bild und Tonaufnahmen sowie Zeichnungen von Ausstellungsständen oder einzelnen Exponaten zum Zweck der Dokumentation oder für Anzeigenveröffentlichungen, insbesondere auch im Internet und zu Werbezwecken, anzufertigen oder anfertigen zu lassen. Dies gilt auch für dabei aufgenommene Personen.

22. Sonstige Bestimmungen
a) Bestandteil dieses Vertrages sind die Hausordnung sowie die organisatorischen, technischen und übrigen Bestimmungen, insbesondere die Standbaurichtlinien, die dem Aussteller vor Veranstaltungsbeginn zugehen.
b) Alle mit uns getroffenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Erleichterung bzw. Abschaffung dieses Schriftformerfordernisses.
c) Sollten einzelne Bestimmungen unseres Vertrages mit dem Vertragspartner oder sonstige Vereinbarungen dem Vertragspartner oder dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, so werden die übrigen Bestimmungen des Vertrages bzw. sonstiger Vereinbarungen oder dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen hiervon nicht berührt.